Keine Steuersubventionen fürs Grosskapital

Mit der Abschaffung der Verrechnungssteuer erhalten wenige Grosskonzerne und globale institutionelle Grossanleger neue Sonderrechte. Das führt zu Steuerausfällen von jährlich bis zu 800 Millionen Franken – ein Grossteil davon fliesst ins Ausland ab. Bezahlen müssen dafür einmal mehr die Bürgerinnen und Bürger.

Erst im Februar dieses Jahres hat sich bei der Stempelsteuer-Abstimmung eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung gegen neue Sonderrechte für das Kapital ausgesprochen. Eine sehr ähnliche Vorlage kommt nun zur Abstimmung: Rund 200 Konzerne und globale Grossanleger werden bei der Kapitalbeschaffung privilegiert. KMU hingegen profitieren nicht, weil sie sich nicht über Obligationen finanzieren.

Normale Sparerinnen und Sparer werden benachteiligt

Während die Verrechnungssteuer für die normalen Bürgerinnen und Bürger auf den Sparkonti bestehen bleibt, soll sie für Obligationen-Grossanleger abgeschafft werden. Diese Ungleichbehandlung ist unverständlich.

Einladung zur Steuerkriminalität

Der Bundesrat schreibt deutlich: «Die Verrechnungssteuer bezweckt in erster Linie die Eindämmung der Steuerhinterziehung». Wer heute die entsprechenden Kapitalerträge korrekt versteuert, erhält die Verrechnungssteuer zurückerstattet. Die Abschaffung dieser Sicherungs-Steuer kommt einer Einladung für Grossanleger und dubiose Vermögensverwalter gleich, Steuern zu hinterziehen. Die Steuerehrlichen sind einmal mehr die Dummen.

500 Millionen fliessen ins Ausland ab

Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage werden kleingerechnet. Bei einem normalen Zinsniveau steigen die Ausfälle gemäss Bund auf jährlich 600 bis 800 Millionen Franken. Klar ist: Eine Gegenfinanzierung fehlt, zahlen wird die Bevölkerung – entweder mit höheren Gebühren und Abgaben oder mit Leistungsabbau. Zudem: Mindestens 480 Millionen Franken fliessen direkt ins Ausland ab – und zwar in die Taschen von global agierenden Grossanlegern. Es gibt keinen einzigen guten Grund diese steuerlich zu subventionieren.

Deshalb braucht es, wie schon bei der Stempelsteuer im Februar, am 25. September ein deutliches NEIN zur Verrechnungssteuer-Vorlage!